Reformen zügig angehen ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ 
                                                           
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Forum aktuell
Der gesundheitspolitische Newsletter der AOK Hessen
01|2022
Politik
 
"Reformen zügig angehen"
 
 
Gesundheit
 
Neuerungen in Kraft
 
 
 
Vorreiter bei der Prävention
 
 
Unternehmen
 
Sehr empathische Frauen
 
 
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Kurz notiert
 
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Zitat des Monats
 
 
 
Politik 
"Reformen zügig angehen"
Detlef Lamm, Vorstandsvorsitzender der AOK Hessen, sitzt auf einem Sessel und gestikuliert mit den Händen
Detlef Lamm © AOK Hessen
Die neue Bundesregierung ist im Amt und damit auch ein neuer Gesundheitsminister. Die Pandemie bleibt die zentrale Herausforderung im Gesundheitswesen. Detlef Lamm, der Vorstandsvorsitzende der AOK Hessen, blickt auf das Jahr 2022.
War Karl Lauterbach auch Ihr Wunschkandidat?
Lamm: Ich hatte keinen Wunschkandidaten. Eines ist aber sicher: Fachlich braucht er keine Einarbeitungszeit. Er kennt die Probleme und Herausforderungen im deutschen Gesundheitswesen. Aber unabhängig von der Person des Ministers ist es wichtig, welche Gesundheitspolitik uns von der Ampelkoalition erwartet.
Die neue Bundesregierung möchte "mehr Fortschritt wagen". Wie bewerten Sie den Koalitionsvertrag im Hinblick auf die Gesundheitspolitik?
Lamm: Er geht grundsätzlich in die richtige Richtung. Fast alle wichtigen Baustellen im Gesundheits- und Pflegebereich werden benannt. Aber es liegt in der Natur von Koalitionsverträgen, dass die geplanten Maßnahmen eher abstrakt beschrieben sind. Letztlich wird es auf die konkrete Umsetzung ankommen. Und was nicht beantwortet ist, ist die Frage, wie kurzfristig – also mit Blick auf 2023 – die Finanzsituation der GKV stabilisiert werden kann.
Wie stellt sich die Finanzsituation zu Beginn dieses Jahres dar?
Lamm: Die finanzielle Lage in der GKV ist sehr angespannt. In diesem Jahr stehen zusätzliche Steuerzuschüsse in Höhe von 14 Milliarden Euro zur Verfügung und dennoch mussten viele Krankenkassen, auch wir, ihren Zusatzbeitragssatz anpassen. Fallen diese Gelder im kommenden Jahr weg, drohen in der gesamten GKV weitere erhebliche Preisanpassungen. Die ausgabenintensiven Gesetze der vergangenen Legislatur zeigen mehr und mehr ihre Wirkung und treffen gleichzeitig auf geplünderte Kassen. Denn gesetzlich vorgegeben mussten die Rücklagen immer weiter abgebaut werden, sogar bis hin zu einer Vermögenszwangsabgabe in einem Umfang von acht Milliarden Euro. Vor allem gut wirtschaftende Kassen mit einem soliden Vermögensbestand waren stark betroffen und wurden wettbewerblich benachteiligt. Für uns bedeutete dies einen ungeplanten Vermögensabfluss von fast 300 Millionen Euro. Gelder, die nun gerade in angespannten Zeiten fehlen, um die Entwicklungen zumindest abzufedern.
Was kann die Ampel tun?
Lamm: Wir brauchen nachhaltige Strukturreformen. Stichworte sind hier eine bedarfsorientierte Krankenhausstruktur, stärker sektorenunabhängige Versorgungsstrukturen und mehr Digitalisierung. Bereits kurzfristig könnten aber beispielsweise auskömmliche Beiträge für ALG-II-Beziehende oder die Anwendung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes auf Arzneimittel und Medizinprodukte die GKV entlasten – ebenso wie eine Rücknahme der Einschränkungen bei Rechnungsprüfungen und Ausschreibungsmöglichkeiten aus der vergangenen Legislatur. Klar ist, es muss sowohl auf der Einnahmen- als auch der Ausgabenseite angesetzt werden. Unser Gesundheitswesen muss effizienter und qualitätsorientierter werden.
Auch in den kommenden Monaten wird die Pandemie beherrschendes Thema bleiben. Was hat die AOK Hessen aus den bisherigen Erfahrungen gelernt?
Lamm: Wir gehen verantwortungsbewusst mit der Pandemie um. Die Belange unserer Kundinnen und Kunden sowie der Gesundheitsschutz aller Beschäftigten stehen für uns immer an erster Stelle. Und dazu gehört natürlich auch, dass wir die Zahlungsströme für die Leistungserbringenden sicherstellen. Hausintern konnten wir in kurzer Zeit vieles ermöglichen. Unsere Home-Office-Quote liegt aktuell zumeist bei über 60 Prozent. Auf unserem Weg in die neue Arbeitswelt gab es dabei vielschichtige Erfahrungen und Impulse. Wir wollen die Potenziale der Digitalisierung nutzen und das Arbeiten in der AOK Hessen nachhaltig ändern. Auch flexible Modelle hinsichtlich Arbeitsort und -zeit spielen dabei eine besondere Rolle.
Zum Abschluss Ihr wichtigster Wunsch für das neue Jahr an die Verantwortlichen in der Politik.
Lamm: Die notwendigen Strukturreformen mit einem langfristigen Blick über die laufende Legislaturperiode hinaus angehen und gleichzeitig zügig und mutig entscheiden.
   
 
Gesundheit 
Neuerungen in Kraft
Mit Jahresbeginn 2022 änderte sich auch bei Gesundheit und Pflege einiges. Neben verschiedenen Neuerungen durch die „kleine Pflegereform“ wurden pandemiebedingte Regelungen verlängert. Neue digitale Anwendungen wurden kurzfristig verschoben.
Die Pflegekassen beteiligen sich seit Jahresbeginn am pflegebedingten Eigenanteil in stationären Pflegeeinrichtungen. Im ersten Jahr werden fünf Prozent übernommen. Der Anteil steigt jährlich bis zum Höchstbetrag von 70 Prozent ab dem vierten Jahr. In der ambulanten Pflege werden die Sachleistungsbeträge um fünf Prozent und der Leistungsbetrag zur Kurzzeitpflege um zehn Prozent erhöht. Die Pflegeversicherung erhält in diesem Jahr erstmals einen Bundeszuschuss. Außerdem steigt der Beitrag für Kinderlose um 0,1 auf insgesamt 3,4 Prozent. Neu ist auch, dass ab diesem Jahr digitale Pflegeanwendungen verordnet werden können. Pflegebedürftige werden insgesamt nur geringfügig entlastet, eine strukturelle Verbesserung wird kaum erreicht. Die neue Bundesregierung muss daher mit einer strukturbildenden Reform die Pflege zukunftsfest machen.
Ein Paragrafenzeichen, an dem ein Stethoskop hängt
 © iStock.de AndreyPopov
Neben dem flexibleren Einsatz des Entlastungsbetrages bei Pflegegrad eins bleibt auch die Flexibilisierung der Familienpflegezeit und der Pflegezeit befristet erhalten. Es besteht zudem weiterhin Anspruch auf ein coronabedingtes Pflegeunterstützungsgeld für bis zu 20 Arbeitstage. Pflegebedürftige können einen Beratungsbesuch auch telefonisch, digital oder per Videokonferenz durchführen. Diese Erleichterungen sind befristet bis Ende März 2022. Auch das Kinderkrankengeld wird verlängert und kann je versichertem Kind für 30 statt für zehn Tage in Anspruch genommen werden – bei Alleinerziehenden gelten 60 statt 20 Tage.
E-Rezept verschoben
Zum 1. Januar sollte das E-Rezept für Arzneimittelverordnungen verbindlich eingeführt werden. Das Bundesgesundheitsministerium teilte vor Weihnachten kurzfristig die Verschiebung dieses Termins mit, da die erforderlichen technischen Systeme noch nicht flächendeckend zur Verfügung stehen. Wann das E-Rezept nun zur Verfügung steht, ist offen. Ebenso sollte die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab Jahresbeginn von der Arztpraxis an Arbeitgebende übermittelt werden. Dies wurde auf den 1. Juli verschoben.
   
 
Gesundheit 
Vorreiter bei der Prävention
Detlef Lamm, Kai Klose und Claudia Ackermann stehen jeweils an kleinen Tischen und unterzeichnen Verträge
Bei der Unterzeichnung: Detlef Lamm, Kai Klose und Claudia Ackermann  © bestechend.de
Hessen ist das erste Bundesland, in dem die Novellierung der Landesrahmenvereinbarung Prävention unterzeichnet wurde. Damit soll vor allem eine größere Flächenwirkung erreicht werden.
Kern der novellierten Landesrahmenvereinbarung (LRV) Prävention ist die Betonung einer deutlich intensiveren Zusammenarbeit vieler Akteure, um dauerhafte Netzwerkstrukturen aufzubauen. Das bereits etablierte gemeinsame Dialogforum der Partner der LRV wird um lebensphasenorientierte Arbeitsstrukturen ergänzt. So sollen neben den Akteuren mit gesetzlichen Aufträgen in den Bereichen Prävention und Gesundheitsförderung auch jene Akteure mit institutionellem Auftrag beziehungsweise operativer Umsetzung eingeladen werden, sich mit ihren jeweiligen Kompetenzen und Schwerpunkten zu engagieren.
Bessere Vernetzung wird wichtiger
Sozialminister Kai Klose erläuterte: "Wir haben festgestellt, dass sich mehr und mehr weitere Akteure im Gesundheits- und Sozialwesen einbringen wollen. Bislang haben aber die entsprechenden strukturellen Möglichkeiten gefehlt, damit sie ihre Fachexpertise und ihre Ressourcen gezielt in den Prozess einbringen können. Deshalb haben wir die Landesrahmenvereinbarung in den vergangenen zwölf Monaten überarbeitet." Claudia Ackermann, die Leiterin der Landesvertretung Hessen des Verbandes der Ersatzkassen, erklärte, dass aus ihrer Sicht die novellierte LRV die Chance biete, neben den bisher Beteiligten viele neue Akteure zu erreichen und in offenen Netzwerken und Plattformen zusammenzubringen.
AOK übernimmt Federführung
"Ich freue mich sehr, dass die AOK Hessen jetzt die Federführung des GKV-Steuerungsgremiums Prävention und damit die Verantwortung für das Thema Prävention in Hessen für die Krankenkassen übernehmen durfte. Wir möchten einen besonderen Fokus auf Prävention und Gesundheitsförderung bei sogenannten vulnerablen Gruppen legen und damit die gesundheitliche Chancengleichheit erhöhen", stellte Detlef Lamm, der Vorstandsvorsitzende der AOK Hessen, fest. Die bundesweit erste Landesrahmenvereinbarung nach Inkrafttreten des Präventionsgesetzes wurde im April 2016 in Wiesbaden unterzeichnet. Sie setzt den Auftrag des Gesetzgebers um, Präventionsangebote nachhaltig vor allem in kommunalen Settings zu verankern und damit die Förderung aus Beitragsmitteln den im Gesetz genannten Handlungsfeldern zukommen zu lassen. Partner in Hessen sind die gesetzliche Krankenversicherung, das Land Hessen, die Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung sowie die Kommunen.
   
 
Unternehmen 
Sehr empathische Frauen
Eine ältere Frau und eine junge Pflegerin halten sich an den Händen und lachen herzlich
© iStock.de Cecile_Arcurs
Seit 2018 zeichnet die AOK Hessen besonders empathische und engagierte Pflegekräfte aus. Die aktuellen Gewinnerinnen arbeiten alle in stationären Einrichtungen. Die jüngste ist 23, die älteste 60 Jahre alt.
Zum vierten Mal wurde der Empathie-Award Pflege der AOK Hessen ausgelobt. Gesucht wurden wie immer Pflegeprofis, die besonders positiv auffallen – wegen ihrer Menschlichkeit und ihres persönlichen Einsatzes. Auf Basis von Beobachtungen und Erzählungen von Pflegebedürftigen, Angehörigen oder der Kollegenschaft wurden die Gewinnerinnen ausgewählt. Zwar sind immer auch mal Männer dabei, in diesem Jahr ist es aber ein reines Frauen-Quartett. Im Dezember fanden die Übergaben in Bad Hersfeld, Runkel, Battenberg und Eschwege statt – im kleinen Rahmen und draußen.
Sozialer geht nicht
Dieses Mal gingen 40 Nominierungen ein, vier Personen wurden ausgezeichnet. Darunter ist die 23-jährige Sophie Bender aus Battenberg. Vorgeschlagen wurde sie von einer Bewohnerin des DRK-Seniorenzentrums. Auch Nuran Akbahar wurde ausgezeichnet. Sie arbeitet in Bad Hersfeld. Für das letzte Weihnachtsfest nähte die 60-Jährige Tischdecken und besorgte individuelle Geschenke. Seit einigen Monaten muss sie jedoch pausieren – Long-Covid hat sie außer Gefecht gesetzt. Zu den Preisträgerinnen gehört ebenso Miriam Pressler aus Runkel. Nominiert wurde sie von ihrer Führungskraft, die geschildert hatte, wie sie einem alten Ex-Feuerwehrmann einen halben Tag auf der Wache geschenkt hat – inklusive kleinen simulierten Übungseinsätzen. Sie bringt auch schon mal selbst gekochte Leberknödelsuppe für ihre Wohngruppe mit. Die vierte Gewinnerin ist Sandra Weise aus Eschwege. Bei ihr begann alles mit einem Praktikum im ambulanten Bereich. Sie fing sofort Feuer und wusste: "In der Pflege bin ich richtig, einen sozialeren Beruf kann ich mir kaum vorstellen."
   
 
Selbstverwaltung
Außerordentlich engagiert
 Porträtbild von Klaus Freitag
Klaus Freitag © privat
Der Verwaltungsrat der AOK Hessen hat auf seiner Sitzung im Dezember ein Mitglied besonders gewürdigt: Arbeitgebervertreter Klaus Freitag war im Sommer das Bundesverdienstkreuz 1. Klasse verliehen worden. Damit wurden sein herausragender Einsatz für das Gemeinwohl und sein ehrenamtliches Engagement gewürdigt. Seit 2004 ist er in der Selbstverwaltung der AOK Hessen aktiv und seit 2011 zusätzlich Stellvertreter beziehungsweise Mitglied im Aufsichtsrat des AOK-Bundesverbandes. Bis 2019 war er Obermeister der Bauinnung Gießen sowie im Verband der baugewerblichen Unternehmer Hessen, Mitglied des Vorstandes der Kreishandwerkerschaft Gießen und in der Vollversammlung der Handwerkskammer Wiesbaden. Seit 2005 ist er zudem Mitglied der Rentenausschüsse in der Berufsgenossenschaft Bau bei der Bezirksverwaltung Frankfurt sowie seit 25 Jahren Schöffe des Ortsgerichts Lich I.
   
 
Kurz notiert
Beauftragte sind ernannt
Porträtbilder von Claudia Moll, Stefan Schwartze und Burkhard Blienert
Claudia Moll (© Nikolai Kues), Stefan Schwartze (© Schwartze) und Burkhard Blienert (© Blienert)
Das Bundeskabinett hat Mitte Januar neue Beauftragte für Pflege, Patienten und Suchtfragen ernannt – und folgte damit den Vorschlägen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach. Bevollmächtigte der Bundesregierung für Pflege wird Claudia Moll. Die ausgebildete Altenpflegerin und Fachkraft für Gerontopsychiatrie gehört dem Bundestag für die SPD seit 2017 an. Mit ihr sollen die im Koalitionsvertrag vorgesehenen Verbesserungen für die Pflege zeitnah auf den Weg gebracht werden. Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten wird der SPD-Abgeordnete Stefan Schwartze. Bisher arbeitete er vor allem im Petitionsausschuss des Bundestags mit. Er sieht als zentrale Aufgabe eine Reform der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD). Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen wird Burkhard Blienert, ebenfalls von der SPD. Er gehörte von 2013 bis 2017 dem Deutschen Bundestag an und war zuletzt drei Jahre im Stabsbereich Politik der AOK Rheinland/Hamburg tätig. Er möchte ein Aufbrechen alter Denkmuster in der Drogen- und Suchtpolitik erreichen.
   
 
Kurz notiert 
Neuer Landesbasisfallwert
Hessen ist das erste Bundesland, in dem sich die Verbände der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung mit der Krankenhausgesellschaft auf einen Landesbasisfallwert (LBFW) für 2022 geeinigt haben. Er liegt bei 3.826,61 Euro. Mit diesem Ergebnis haben die Akteure der Selbstverwaltung ihre Handlungsfähigkeit erneut belegt und eine zentrale Voraussetzung für die Finanzierung und Abrechnung von Krankenhausleistungen im laufenden Jahr in Hessen geschaffen. Der LBFW wurde vom zuständigen Regierungspräsidium Gießen mit Wirkung ab dem 1. Januar 2022 genehmigt und bildet die wesentliche Abrechnungsgrundlage für stationäre Krankenhausleistungen in Hessen. Gegenüber dem Vorjahreswert ist es eine Steigerung um 2,31 Prozent. "Damit leisten wir einen erheblichen Beitrag zu einer qualitativ hochwertigen Medizin", so Roland Strasheim, Leiter der Hauptabteilung Krankenhaus der AOK Hessen. "Wir sind stolz, dass die hessischen Krankenhäuser auch während der Pandemie eine sichere Versorgung der Bevölkerung gewährleistet haben und dies auch weiterhin werden."
   
 
Kurz notiert
Zweite Frau an der Spitze
Porträtbilder von Volker Hansen, der bisherige alternierende Vorsitzende des Aufsichtsrates des AOK-Bundesverbandes für die Arbeitgeberseite, und Susanne Wagenmann, die neue alternierende Vorsitzende des Aufsichtsrates des AOK-Bundesverbandes für die Arbeitgeberseite
Volker Hansen und Susanne Wagenmann © AOK-Medienservice
Susanne Wagenmann ist die neue alternierende Vorsitzende des Aufsichtsrates des AOK-Bundesverbandes für die Arbeitgeberseite. Sie übernimmt den Staffelstab von Volker Hansen, der in Ruhestand geht. Damit stehen seit Anfang dieses Jahres zwei Frauen an der Spitze von Vorstand und Aufsichtsrat des AOK-Bundesverbandes, da Carola Reimann zum Jahresbeginn Vorstandsvorsitzende wurde. Mit Knut Lambertin, dem alternierenden Aufsichtsratsvorsitzenden auf Versichertenseite, will sich Wagenmann für die Stärkung der Selbstverwaltung engagieren. Und sie sieht die Einleitung echter Strukturreformen als vordringliche Aufgabe der neuen Bundesregierung. Wagenmann bringt viel Erfahrung im Gesundheitswesen mit. Sie ist seit Herbst 2020 Abteilungsleiterin Soziale Sicherung bei der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA). Zuvor war sie unter anderem in leitender Position in der ärztlichen Selbstverwaltung beschäftigt. Seit April 2021 ist sie alternierende Vorstandsvorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR). Beim Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) engagiert sich Wagenmann ehrenamtlich als Kuratoriumsmitglied.
   
 
Kurz notiert
Zitat des Monats
 Porträtbild von Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes
Carola Reimann © Susie Knoll
„Wir werden die Pandemie nur in den Griff bekommen, wenn wir alle bereit sind, umsichtig zu handeln, uns impfen zu lassen und die Verhaltensregeln im Alltag einzuhalten.“
Carola Reimann, die neue Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, in einem Interview mit dem Gesundheitsmagazin G+G
   
 
Impressum
Eine Information der AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen


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